OFFIZIELLE REGELN
AUSGABE 2025
BRENTA BIKE EXPERIENCE
Jeder Radfahrer kann am Brenta Bike Experience randonnée teilnehmen, sofern er oder sie im Besitz einer regulären Mitgliedskarte ist, die von einer ASD ausgestellt wurde, die einer Körperschaft oder einem Verband angehört, und von einer Haftpflichtvereinigung über die ASD, der er angehört ein Mitglied.
Artikel 2
Zugelassen ist, wer am Tag der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten hat.
Artikel 3
Der Radfahrer ist verpflichtet, vor Reiseantritt die in dieser Ordnung enthaltenen Regelungen vorbehaltlos zu akzeptieren und sich bei einer Beratungsstelle oder Tageskarte anmelden zu lassen.
Artikel 4
Zugelassen sind alle Arten von Fahrrädern mit Kettenantrieb, sofern wir ausschließlich durch Muskelkraft bewegt werden.
Artikel 5
Jeder Teilnehmer während des Randonnée muss:
a) Betrachten Sie sich als einen persönlichen Ausflug.
b) Befolgen und respektieren Sie die Straßenverkehrsordnung und alle offiziellen Verkehrsschilder.
c) Verpflichtung zur Nutzung bestehender Radwege.
d) Tragen Sie einen harten Schutzhelm.
e) Die befahrenen oder überquerten Straßen werden von der Organisation nicht überwacht.
c) Die Organisation kann unter keinen Umständen für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die während der Randonnée auftreten können.
Artikel 6
Für den Verkehr oder in Fällen, in denen die Sicht nicht ausreichend und zufriedenstellend ist (Wetterbedingungen, Nebel, Regen, Tunnel usw.), muss das Fahrrad des Radfahrers mit einer Vorder- und Rückbeleuchtungsanlage ausgestattet sein, die fest und dauerhaft befestigt ist. Betriebszustand . Jeder Radfahrer ist verpflichtet, die Beleuchtungsanlage in der Nacht oder bei Einbruch der Dunkelheit sowie zu jeder Zeit, wenn die Sicht nicht zufriedenstellend ist, einzuschalten und die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Beleuchtungsanlage zu überprüfen.
Darüber hinaus ist der Radfahrer dazu verpflichtet, in den Nachtstunden und bei unzureichender Sicht brechende Zusatzkleidung zu tragen. Die Organisation verbietet die Abfahrt eines Radfahrers, dessen Beleuchtungssystem nicht funktioniert und dessen reflektierende Ausrüstung nicht getragen wird und/oder die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt.
Artikel 7
Jeder Radfahrer muss persönlich für alles Notwendige sorgen, um den Brenta Bike Experience zu absolvieren, und kann nur an den von der Organisation eingerichteten und in der Reisekarte enthaltenen Kontrollpunkten Unterstützung erhalten.
Artikel 8
Bei der Abreise erhält jeder Radfahrer eine Fahrkarte mit Angaben zur Reiseroute und Kontrollpunkten. An den Kontrollstellen muss der Radfahrer diese Karte regelmäßig auf Gültigkeit überprüfen lassen. Das Fehlen eines Vermerks, der Verlust der Karte, die Vorlage der nicht lesbaren Karte führen zum Ausschluss vom Patent. Der Radfahrer ist verpflichtet, den Fahrausweis sorgfältig aufzubewahren, um die Lesbarkeit zu erleichtern.
Artikel 9
Der Stempel der Fahrkarte wird an der auf der Karte angegebenen Kontrollstelle durch das Personal der Organisation oder die für diese Aufgabe Verantwortlichen abgestempelt.
Artikel 10
Die auf der Fahrkarte angegebenen Zeiten geben die Öffnungs- und Schließzeiten der Kontrollen an, die von den teilnehmenden Radfahrern unbedingt eingehalten werden müssen.
OBLIGATORISCH
Die Zugangszeiten zu den Kontrollpunkten werden wie folgt geplant:
ABFAHRT und ANKUNFT: Pinzolo
KONTROLLPUNKT: Andalo in der Bar Palacongressi
Die Öffnung der Endkontrolle erfolgt frühestens um 14.00 Uhr.
Artikel 11
Bei der Ankunft muss jeder Radfahrer dem Organisationspersonal die Reisekarte mit allen zu genehmigenden Vermerken vorlegen.
Artikel 12
Der Giro del Brenta ist kein Wettbewerb und beinhaltet weder die Erstellung einer Rangliste noch die Vergabe von Preisen